Kosten & Honorar
Die Kosten bzw. das Honorar des Heilpraktikers werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen. Gesetzlich versicherte Patienten müssen diese Kosten in voller Höhe selbst tragen.
Private Krankenversicherungen u. Beihilfestellen sowie private Zusatzversicherungen übernehmen diese Kosten meist ganz oder zum Teil. Informieren Sie sich deshalb vor einer Behandlung beim Heilpraktiker bei ihrer Krankenversicherung über die Höhe der Kostenübernahme.
Die Behandlungskosten sind nach jeder Behandlung in bar bei uns zu entrichten. Im Anschluss erhalten sie ein Quittung oder eine detaillierte Rechnung nach der GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) zur Vorlage bei ihrer privaten Krankenvericherung.
Die Höhe ist abhängig vom Zeitaufwand und der Therapieart
Als Richtwert gilt:
*zzgl. verwendete Medikation
Für weitere Informationen kontaktieren sie uns bitte persönlich.
Podologische Behandlungen
Abrechnung nach Gebührenordnung nach VDP (Verband deutscher Podologie