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Praxis für
Naturheilkunde und Podologie
Ines Funke & Maren Kästner GbR

Podologie

Podologie ist die Ausübung der nichtärztlichen Heilkunde am Fuß.


Berufsbezeichnung – Podologe

Podologen sind für medizinisch indizierte Behandlung am Fuß qualifiziert. Den Titel darf nur führen, wer eine mehrjährige Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung absolviert hat. Der Podologe zählt zu den medizinischen Fachberufen. Die Berufsbezeichnung ist durch das Podologengesetz geschützt.


Tätigkeitsbereich des Podologen

Die Arbeit des Podologen ist vielfältig. Sie umfasst präventive und kurative Therapiemaßnahmen rund um den Fuß. Der Podologe führt selbstständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und geht dabei auf pathologische Veränderung am Fuß ein. Er unterstützt mit seiner Arbeit den Diabetologen, den Dermatologen sowie den Orthopäden und arbeitet eng mit angrenzenden Berufen, wie Orthopädieschuhmacher und Physiotherapeuten zusammen . Der Podologe darf gemäß dem Podologengesetz auf ärztliche Anordnung Risikopatienten, wie z.Bsp. Diabetiker, Rheumatiker, Bluter, Patienten mit Angiopathien oder Polyneuropathien der unteren Extrimitäten behandeln. Neben der Betreuung und Behandlung von Risikopatienten umfasst das Behandlungsspektrum auch andere Patienten mit Fußproblemen, wie z.Bsp. Eingewachsene Nägel, Nagelmykosen als auch Hühneraugen. Dabei stehen dem Podologen verschiedene Behandlungsmethoden zur Verfügung wie Orthosen, Orthonyxie (Spangentechnik) oder Nagelprothetik.


Abrechnung

Alle podologischen Behandlungen werden nach der Gebührensatzung der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Darüber hinaus kann der Podologe als Leistungserbringer vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Die aktuelle Gebührensatzung können Sie in unserer Praxis einsehen.